Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Studio 365 GmbH (im Folgenden „Studio 365“) bietet in der Stadelner Hauptstraße 138, 90765 Fürth Räumlichkeiten zur Videoaufnahme und Durchführung von Online-Events zur Miete an. Im Zusammenhang mit einer Nutzung der Räumlichkeiten zu diesem Zweck bietet Studio 365 auch die Miete von Ausstattungen, sowie weitere Dienstleistungen an.  
Darüber hinaus bieten wir im Rahmen der Aufnahme und Veröffentlichung von Online-Kursen sowie Social Media Aufnahmen, Dienstleistungen bezüglich der Organisation, Aufnahme, Nachbereitung, Wahl der richtigen Plattform sowie der Veröffentlichung selbst an.  

Für dieses Angebot sowie die diesbezüglich zwischen Studio 365 und seinen Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).  

§ 1 Geltungsbereich

  1. Studio 365 erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem Kunden im Einzelfall über solche Leistungen geschlossenen Vertrag. Sofern in einem Vertrag Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Vertrag im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind in Textform abzufassen, wobei Korrespondenz via E-Mail genügt. 
  2. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Studio 365 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Es wird bereits hiermit ihrer Geltung widersprochen. Abweichende, zusätzliche ergänzende oder widersprechende Bedingungen werden nur dann in einen Vertrag zwischen Studio 365 und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von Studio 365 schriftlich bestätigt wurde.  
  3. § 1 Ziff. 2 gilt auch für den Fall, dass etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben einbezogen werden sollen.  

§ 2 Zustandekommen, Ergänzung und Änderung von Verträgen

  1. Studio 365 unterbreitet dem Kunden auf dessen Anfrage ein unverbindliches Angebot für die angefragten Leistungen bzw. für Leistungen für den vom Kunden mitgeteilten Zweck. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes bei Übermittlung des Angebots von Studio 365 erklärt oder anderweitig zwischen Studio 365 und dem Kunden vereinbart wurde, kommt ein Vertrag über die dem Kunden von Studio 365 angebotenen Leistungen erst zustande, wenn ein dem Kunden zu diesem Zweck von Studio 365 übermittelter Veranstaltungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und der jeweils anderen Partei in dieser Form übermittelt wurde. Sofern der Vertrag noch nicht von Studio 365 unterzeichnet ist und soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde vier (4) Wochen an sein Vertragsangebot gebunden, das er durch Übermittlung einer von ihm unterzeichneten Fassung des Veranstaltungsvertrags gegenüber Studio 365 abgegeben hat. Eine qualifizierte elektronische Signatur steht gemäß §§ 127, 126a BGB einer eigenhändigen Unterschrift gleich. 
  2. Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen sowie Veränderungen bezüglich eines geschlossenen Vertrags bedürfen der Bestätigung durch Studio 365 in Textform.  

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen von Studio 365

  1. Vertragsgegenstand werden ihrem Inhalt und Umfang nach, diejenigen Leistungen von Studio 365, die in dem betreffenden Vertrag bestimmt sind.  
  2. Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Räumlichkeiten, einschließlich dort vorhandener Ausstattungen, verpflichtet sich Studio 365, dem Kunden die Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten und Ausstattungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen, vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarung im Einzelfall schuldet Studio 365 aufgrund eines solchen Vertrags keine Beaufsichtigung, Betreuung und / oder Anleitung des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen.  
  3. Studio 365 ist nur verpflichtet, die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Kunde kann seine Ansprüche auf Erbringung der vereinbarten Leistung nur mit vorheriger Zustimmung von Studio 365 auf Dritte übertragen. Ebenso ist der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von Studio 365 berechtigt, die betreffenden Leistungen von Studio 365 Dritten– auf andere Art und Weise, insbesondere im Wege der Untervermietung, zu überlassen.  
  4. Sollte Studio 365 neben den ausdrücklich vereinbarten Leistungen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung. 

§ 4 Preise

Sofern in dem Vertrag nicht abweichend ausgewiesen, verstehen sich dort angegebene Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  

§ 5 Mitwirkungspflichten, Verantwortlichkeit und Freihaltungspflichten des Kunden

  1. Für den Kunden gilt für die Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen die Hausordnung von Studio 365, die in den Räumlichkeiten aushängt und dem Kunden auf Anfrage auch übersendet wird. 
  2. Der Kunde steht gegenüber Studio 365 für etwaige Schäden ein, die Mitarbeiter des Kunden, Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden oder sonst von dem Kunden mitgebrachte und / oder beauftragte Personen an den Räumlichkeiten oder Ausstattungen verursachen und die über eine gewöhnliche Abnutzung infolge eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen.  
  3. Der Kunde steht gegenüber Studio 365 für solche Schäden ein, die von Studio 365 bestimmungsgemäß zur Leistungserbringung eingesetzte Personen durch Mitarbeiter des Kunden, Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden oder sonst von dem Kunden mitgebrachte und/oder beauftragte Personen erleiden.  
  4. Das Recht zur Nutzung der Mietgegenstände steht ausschließlich dem Kunden zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. 
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden. Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Kunden ist untersagt. Liegen nach Ende der Mietzeit solche Veränderungen vor, werden dem Kunden die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes in Rechnung gestellt.  
  6. In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält Studio 365 das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw. alle durch diese beauftragten Personen dürfen die Räume jederzeit betreten und sich darin aufhalten. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Kunden blockiert oder verwehrt werden. 
  7. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. 

§ 6 Kündigung und unmögliche Vertragsdurchführung 

  1. Bei den Verträgen, die zwischen dem Kunden und Studio 365 über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung der Räumlichkeiten, ggf. einschließlich Ausstattungen, sowie die Inanspruchnahme weiterer Leistungen in diesem Zusammenhang geschlossen werden, handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungs- und Dienstverträge, die als solche von den Vertragspartnern vorzeitig grundsätzlich nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden können.  
  2. Ein solcher wichtiger Grund ist für Studio 365 insbesondere gegeben, wenn 
    1. der Kunde gegenüber Studio 365 schuldhaft irreführende oder falsche Angaben macht oder schuldhaft Mitwirkungspflichten seinerseits nicht erfüllt oder zum Ausdruck bringt, solche Pflichten nicht erfüllen und / oder für den geordneten Ablauf und die Sicherheit seiner Veranstaltung nicht Sorge tragen zu wollen, wodurch das für die Fortsetzung des Vertragsverhältnis erforderliche Vertrauen, insbesondere in die Verlässlichkeit und Redlichkeit des Kunden, nicht nur unerheblich erschüttert wird und Studio 365 ein Festhalten am Vertrag infolge dessen – insbesondere mit Blick auf die Sicherheit und das Renommee seines Betriebs und seiner Räumlichkeiten – nicht zuzumuten ist; 
    2. Studio 365 Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen, insbesondere erhebliche Außenstände gegenüber anderen Unternehmen, Pfändungen von Vermögen oder Konten des Kunden in erheblichem Umfang, Stellung eines Antrags über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; 
    3. Studio 365 Kenntnis von Tatsachen erlangt, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung, zu dessen Durchführung der Kunde den Vertrag mit Studio 365 geschlossen hat, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Räumlichkeiten, die Ausstattungen und / oder das Ansehen des Hauses nicht nur unerheblich gefährden könnte;  
  3. Gründe, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen und ihn an der Nutzung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und Ausstattungen und / oder der Inanspruchnahme weiterer vereinbarter Leistungen von Studio 365 hindern (bspw. Krankheit, Fortfall des Veranstaltungsanlasses o. ä.), stellen regelmäßig keinen solchen wichtigen Grund dar, der den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigt 
  4. Das Recht von Studio 365, in den Fällen, in denen ein Kündigungsgrund in einem vom Kunden zu vertretenden Umstand besteht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt von einer Kündigung des Vertrages durch Studio 365 unberührt.  
  5. Das Recht der Vertragsparteien, einen Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von diesen Regelungen unberührt.  
  6. Wird die Durchführung des Vertrages aus Gründen, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, ganz oder teilweise unmöglich, und hat Studio 365 zum Zwecke der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung bereits Aufwendungen getätigt oder sind Studio 365 in diesem Zusammenhang sonstige Kosten entstanden, bleiben die Ansprüche von Studio 365 auf Zahlung der diesbezüglichen Preise und auf Erstattung dieser Aufwendungen und Kosten hiervon grundsätzlich unberührt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass und inwieweit Studio 365 in diesen Fällen infolge des Ausfalls der Vertragsdurchführung Einsparungen oder sonstige Vorteile erzielt hat, die sich Studio 365 von Gesetzes wegen auf die vereinbarten Zahlungsansprüche anrechnen zu lassen hat.  

§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Studio 365 sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln aufseiten von Studio 365 vorliegt, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Gegenstand ist oder Studio 365 eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Um eine „wesentliche Vertragspflicht“ handelt es sich bei solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. 

§ 8 Referenzen, Rechteeinräumung

Studio 365 ist berechtigt, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen (Unternehmenskennzeichen, Marke) des Kunden zu Werbe- und Referenzwecken zu nutzen. Hierzu räumt der Kunde Studio 365 das Recht ein, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen des Kunden in seinen internen Datenbestand aufzunehmen, und zeitlich unbegrenzt zu Werbe- und Referenzwecken zu nutzen. Die Verwendung des Namens und des Logos bzw. des Zeichens des Kunden für diese Zwecke umfasst die Nutzung als Referenz, u.a. in Gesprächen, die Veröffentlichung in Printmedien und die öffentliche Zugänglichmachung auf der Internetpräsenz von Studio 365 sowie als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen. 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen Studio 365 und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie sämtliche im Zusammenhang mit diesen etwaig entstehenden Streitigkeiten unterliegen auch bei Auslandsberührung ausschließlich deutschem Recht. Ist der Kunde Verbraucher, so genießt er nach Art. 6 Abs. 2 der Rom I-VO auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. 
  1. Sämtliche für den Vertragsinhalt und die Vertragsabwicklung relevanten Erklärungen, insbesondere Rücktrittserklärungen, Stornierungen, Kündigungen oder Mängelanzeigen des Kunden, sollen in Textform an Studio 365 übermittelt werden. 
  1. Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltenen Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
  1. Der Erfüllungsort für alle aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Studio 365 erwachsenden Pflichten ist Stadelner Hauptstraße 138, 90765 Fürth.